Einweg-Atemschutzmasken + KN 95 N FFP2 Atemschutzmasken

Unsere Atemschutzmasken können Sie bequem und schnell telefonisch, per Fax oder per E-Mail oder per Whats-App bestellen.

Das Angebot richtet sich vornehmlich an Gewerbetreibende oder Institutionen aus der Gesundheitsbranche. 

Einweg-Masken bzw. Mund-Nasenschutz:

Die Abgabe erfolgt stets in großhandelsüblichen Mengen und vornehmlich an Gewerbetreibende sowie Institutionen der Gesundheitsbranche.
Bitte fragen Sie Preise und Mengen an. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei innerhalb von 7 Tagen.


Faltbare KN 95 N FFP2 Atemschutzmasken:

Die Abgabe erfolgt stets in großhandelsüblichen Mengen und vornehmlich an Gewerbetreibende sowie Institutionen der Gesundheitsbranche.
Bitte fragen Sie Preise und Mengen an. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei innerhalb von 7 Tagen.


(Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der Datenschutzerklärung


Atemschutzmasken von SchnellesBad Deutschland

Bereits seit vielen Jahren verwenden die Mitarbeiter von SchnellesBad Deutschland unsere Atemschutzmasken bei bestimmten Schleif- und Schneidearbeiten sowie beim Fliesenabbruch zum Schutz der Atemwege.

 

Als abzusehen war, dass sich das Corona Virus nicht nur in Asien, sondern weltweit ausbreiten wird, haben wir frühzeitig Kontakt mit unseren Lieferanten und Herstellern von Schutzausrüstung aufgenommen und die Produktion zusätzlicher Schutzausrüstung beauftragt. Damit möchten wir einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona Pandemie leisten.

Über das Corona Virus und unsere Atemschutzmasken

Das Corona Virus bzw. Covid 19 dominiert seit etwa Mitte Februar 2020 die weltweite Presse. Immer mehr Menschen erkranken an dem Virus und leider nimmt auch die Zahl derer Menschen stetig zu, die dem Virus erliegen.

Regierungen, Kommunen sowie Gesundheitsbehörden haben in vielschichtiger Weise Vorkehrungen getroffen, um die Pandemie einzudämmen. Neben der Einschränkung von sozialen Kontakten, Ausgangssperren, vorübergehender Isolation und dem Einhalten von Sicherheitsabständen spielen auch die Themen Hygiene und Desinfektion sowie Atemschutzmasken einen wichtigen Faktor bei der Bekämpfung der Pandemie.

Das verpflichtende Tragen von Atemschutzmasken gegen Corona wird bereits kontrovers diskutiert. 
Erste Städte, so z. B. die Stadt Jena und Landkreise, z. B. der Landkreis Nordhausen haben in vielen öffentlichen Bereichen das Tragen solcher Masken bereits vorgeschrieben. So heißt es in einem Beitrag des MDR: „Wie die Stadtverwaltung Jena mitteilte, betrifft das alle Verkaufsstellen, den öffentlichen Nahverkehr und Gebäude mit Publikumsverkehr. Die Maßnahme sei vom Fachdienst Gesundheit angemahnt worden. Ziel sei es, die Sicherheit des Personals im öffentlichen Leben zu erhöhen.“ (Quelle: NDR Online: Corona: Jena und Nordhausen führen Mundschutz-Pflicht ein, vom 31.03.2020)

Auch der bayerische Ministerpräsident hält eine Mundschutzpflicht für wahrscheinlich. (Quelle: Hallo München Online: Anti-Corona-Maßnahmen in Bayern, vom 11.04.2020).


Während in Deutschland eine solche Mundschutzpflicht bislang nur vereinzelt besteht und bundesweit noch keine einheitliche Vorgabe existiert, gilt im Nachbarland Österreich bereits ab dem 13.04.2020 eine Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beispielsweise in größeren Geschäften. (Quellen: FAZ Online: Wiener Maskenball vom 01.04.2020 und Burgenländische Volkszeitung Online: Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln)

Atemschutzmasken gibt es in verschiedenen Ausführungen und Sicherheitsklassen. Überdies gilt es zu unterscheiden, ob diese dem Eigen- oder dem Fremdschutz dienen. Eigenschutz bedeutet, ich schütze mich selbst aktiv vor schädlichen Keimen und Viren. Beim Fremdschutz hingegen sorgen die Atemschutzmaske dafür, dass andere wie z. B. Patienten vor Speichel- und Schleimtröpfchen geschützt werden.

Einweg-Schutzmasken

Einweg-Schutzmasken oder alternativ auch als Mund-Nasen-Schutz oder OP-Maske bezeichnet, werden überwiegend im medizinischen Bereich, der Krankenhausversorgung oder im Pflegebereich eingesetzt. Jeder, der regelmäßig zu Besuch in einer Zahnarztpraxis ist, dürfte ein genaues Bild solcher Schutzmasken vor Augen haben. 

Bei einem solchen Mund-Nasen-Schutz handelt es sich um ein Medizinprodukt, dass die Anforderung der DIN EN 14683 Norm für medizinische Gesichtsmasken – Anforderungen und Prüfverfahren – erfüllen muss.

Um beim Thema Schutzfunktion wieder beim Beispiel Zahnarztpraxis zu bleiben, schützt ein MNS vor allem die Patienten vor über Mund oder Nase abgegebenen Speichel- oder Schleimtröpfchen, die infektiös sein können. In Zeiten ohne Corona-Virus muss sich eine Zahnärztin bzw. ein Zahnarzt zwangsläufig über seine Patienten beugen, ob die zu behandelnden Zähne zu erreichen. Folglich dienen solche Schutzmasken zum einem dem Fremdschutz, zum anderen aber auch in geringerem Maße dem Eigenschutz, wenn zum Beispiel andere Menschen größere Tröpfchen Speichel oder Schleim beim Niesen absondern.

Die dritte Schutzfunktion besteht darin, Mund und Nase des Trägers vor der Berührung mit kontaminierten Händen zu schützen. Als Beispiel sei hier in Corona Zeiten der Einkauf im Supermarkt genannt. Einzelne Landkreise (so z. B. der Schwalm-Eder-Kreis) schreiben hier die Benutzung eines Einkaufswagens vor, um Mindestabstände und Höchstanzahl einkaufender Personen zu gewährleisten. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Griffstangen mit Viren oder Keimen kontaminiert sein können.

Partikelfiltrierende Halbmasken

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) sind ebenfalls Atemschutzmasken. Durch das fest integrierte (und somit nicht auswechselbare) Filtermaterial, gelten sie jedoch als vollständiges Atemschutzgerät und wurden nach der europäischen Norm DIN EN 149 geprüft. Je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters wird zwischen drei Geräteklassen FFP1, FFP2, FFP3 unterschieden. Mit zunehmender Klasse steigt die Dichtigkeit der Schutzmaske und somit auch das Schutzniveau.  

Entscheidend hierfür ist der Filterdurchlass und die so genannte  Verpassungsleckage, die durch Undichtigkeiten zwischen der Dichtlinie der Maske und dem Gesicht des Trägers entsteht. Die Schutzwirkung nimmt von einer FFP1-Maske (Gesamtleckage max. 22 %) über eine FFP2-Maske (Gesamtleckage max. 8 %) bis zur FFP3-Maske (Gesamtleckage max. 2 %) zu.

Partikelfiltrierende Halbmasken bieten aufgrund des Filters einen sehr guten Schutz auch gegen Kleinstpartikel. Somit bleibt zunächst festzuhalten, dass partikelfiltrierende Halbmasken ein deutliches höheres Schutzniveau bieten als Einweg-Schutzmasken.


Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Behörden anderer Bundesländer schreiben zum Schutz von Ärzten oder Pflegekräften vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 einen Atemschutz vor, der mindestens die Schutzklasse FFP2 erfüllt. Bei Tätigkeiten mit ausgeprägter Exposition ist ein Atemschutz der Schutzklasse FFP3 erforderlich.


Zu einer ähnlichen Beurteilung kommt das Robert-Koch-Institut. Auf deren Internetseite, Stand 08.04.2020, zum Thema „Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2“ heißt es:

„Bei direkter Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19 sollten bevorzugt FFP2-Masken getragen werden (Schutz vor Aerosolen und Tröpfchen). Wenn FFP2-Masken nicht zur Verfügung stehen, soll MNS getragen werden (Schutz gegen Tröpfchen). Bei allen Tätigkeiten, die mit Aerosolproduktion einhergehen (z.B. Intubation oder Bronchoskopie), sollen Atemschutzmasken (FFP2 oder darüber hinausgehender Atemschutz) getragen werden.“

Welche Schutzmaske ist die richtige?

Zunächst bitten wir an der Stelle um Verständnis, dass die Antwort auf die Frage „Welche Schutzmaske ist die richtige?“ nur eine zuständige Behörde geben kann und wir uns nicht anmaßen wollen, hier eine Aussage zu treffen.
Aktuell (12.04.2020) ist das Tragen einer Schutzmaske nur Personen empfohlen bzw. vorgeschrieben, die Kontakt mit wahrscheinlich infizierten Personen (Ärzten, die Patienten behandeln) haben und Personen, die mit so genannten „Risikopatienten“ arbeiten (Pflegekräfte in Altenheimen bzw. von mobilen Pflegediensten). In Bayern beispielsweise ist medizinischem Personal das Tragen einer FFP2 Maske vorgeschrieben. Allerdings beschaffen derzeit viele Unternehmen selbst Atemschutzmasken, um Mitarbeiter vor Covid 19 zu schützen, sodass die Nachfrage derzeit deutlich größer als das Angebot ist. Abzuwarten bleibt auch, ob es in Deutschland zu einer allgemeinen Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kommt.

Festgehalten werden kann zunächst, dass ein FFP Atemschutzgerät bei ordnungsgemäßer Anwendung ein höheres Schutzniveau bietet als Einwegmasken oder z. B. selbst genähte Masken.

Aus dem Umkehrschluss, dass Einwegmasken auch in Zeiten ohne Corona z. B. von Zahnärzten getragen werden müssen, kann sicherlich auch abgeleitet werden, dass eine Einwegmaske mehr Schutz bietet, als auf eine solche Maske zu verzichten. Denn sonst wäre eine solche Maske überflüssig.

Deswegen sind Atemschutzmasken bei zweckmäßiger Anwendung in jedem Fall ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Corona Virus.